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Der BVBB fordert die betroffenen Bewirtschafter und Landbesitzer auf, die aufliegenden Pläne (auf den Gemeinden, im Internet oder bei der BUD Liestal) genau zu prüfen und bei Unstimmgkeiten Einsprache zu erheben. Es hat sich beim Los 1 herausgestellt, dass die Grundlage des Gewässerkatasters nicht immer mit der Realität übereinstimmt!

Vom 22. November 2023 bis 22. Dezember 2023 ist die öffentliche Auflage der Gewässerräume von Los 2 und die kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum der Gemeinden Buckten, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Häfelfingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Rümlingen, Rünenberg, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen liegen auf.

Siehe Homepage Kanton BL/Vernehmlassungen:
Vernehmlassungen — baselland.ch

Einsprachen sind bis am 22. Dezember 2023 zu richten an:
Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 27, 4410 Liestal

Die Entwürfe der Planungsdokumente für alle Gemeinden im Los 2 wurden vom 2. November 2017 bis 1. Dezember 2017 zur Mitwirkung aufgelegt. Neben der Auflage der Akten wurde am 26. Oktober 2017 eine Informationsveranstaltung für die betroffene Grundeigentümerschaft und die interessierte Öffentlichkeit durchgeführt.
Im Rahmen der Mitwirkung gingen insgesamt 54 Eingaben von Gemeinden, Verbänden, Privaten und weiteren Organisationen ein. Die Auswertung und Beantwortung der Eingaben können dem Mitwirkungsbericht vom 24. Februar 2022 entnommen werden. Die Planungsinhalte haben sich während der Sistierung der kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum teilweise stark geändert durch die aktualisierten Grundlagendaten sowie der Abstimmung mit den kommunalen Nutzungsplanungen. Deshalb wurden vom 28. Februar 2022 bis 8. April 2022 die kantonalen Fachstellen sowie die betroffenen Gemeinden zu einer zusätzlichen Konsultation eingeladen.
Die Auswertung dieser Eingaben kann dem Mitwirkungsbericht 2.0 vom 31. Oktober 2023 entnommen werden.

Der BVBB hatte 2017 beim Los 1 (beide Frenkentäler) Einsprache beim Kantonsgericht gegen diverse Bestimmungen der Nutzungspläne bei der Festsetzung des Gewässerraumes erhoben und das Urteil danach mit Unterstützung von Experten des Schweizer Bauernverbandes zusammen mit einer betroffenen Privatperson ans Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht hat dem BVBB die Beschwerdelegitimation nicht gegeben und der Beschwerde der Privatperson nicht stattgegeben!

Es können also nur Korrekturen eingefordert werden, die auf Unstimmigkeiten des Gewässerkatasters beruhen (siehe auch die Eingaben der beiden Mitwirkungsberichte), aber nicht die von uns monierten Bestimmungen (siehe nachfolgende Einsprachepunkte Los1)!

Info- Mail mit Verweis auf die Resultate LOS 1

Adresse

Bauernverband beider Basel
Hauptstrasse 1
4450 Sissach

Tel: 061 763 05 10
Fax: 061 763 05 11

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