Angestellte
Im Vergleich zur Landwirtschaftlichen Nutzfläche beschäftigt die Baselbieter Landwirtschaft überdurchschnittlich viele familienfremde Arbeitskräfte. Aus diesem Grund erarbeitet der Bauernverband beider Basel Hilfsmittel zur einfacheren Abwicklung von Arbeitsverhältnissen:
Arbeitsrechtskurse 2024
Seit mehreren Jahren führt Agrimpuls Kurse im Bereich Arbeitsrecht durch. Mit diesen Kursen richten wir uns an Personen, die gegenwärtig oder zukünftig Angestellte beschäftigen oder einfach das allgemeine Wissen im landwirtschaftlichen Arbeitsrecht auffrischen möchten. Sie erhalten die aktuellsten Informationen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und Ausländerregelungen. Weitere Infos.
Vorlagen für Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung (Inkl. Ferienabrechnung, Jahreszuammenfassung und Überzeiterfassung)
Erwerbstätigkeit von Schutzbedürftigen mit Ausweis S (Ukraine)
Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der schutzbedürftigen Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.
Voraussetzung
Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
- Pass-Kopie
- Gegenseitige unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Gesuchsformular für Drittstaatsangehörige: Gesuch um Erteilung einer Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige
Stellenmeldepflicht ab 01.07.2018
Ab dem 01.07.2018 gilt die Stellenmeldepflicht für landwirtschaftliche Hilfskräfte. Der SBV hat ein Merkblatt herausgegeben mit den wichtigsten Informationen und betroffenen Stellen
Alle Informationen von offizieller Seite sind auf der Webseite des Bundes zu finden.
Die Meldepflichtigen Stellen können auf einer zentralen Webseite erfasst werden:
Weitere Informationen erhalten Sie bei der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV)
Angestellte aus EU 8 Staaten
Im untenstehenden Merkblatt ist das Vorgehen bei der Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den EU-8 Staaten beschrieben.
- Merkblatt "Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den EU-8 Staaten inklusive Rumänien und Bulgarien"
- Formular SA90 - bis 90 Arbeitstage
Vermittlungen von Arbeitskräften wird durch die AGRIMPULS gemacht.