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Minimallöhne

Nach regen Diskussionen beschlossen die zuständigen Gremien, den Minimallohn für familienfremde Arbeitnehmende im kommenden Jahr um 65 Fr. auf 3385 Fr. (+1.96 %) anzuheben. Zu beachten ist, dass kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen zum Lohn im NAV/GAV Vorrang haben. Die Anpassung ist der Teuerung und dem Arbeitskräftemangel geschuldet.

Adresse

Bauernverband beider Basel
Hauptstrasse 1
4450 Sissach

Tel. 061 763 05 10 (Bauernverband)
Tel. 061 763 70 70 (Agrisano)
Fax 061 763 05 11

Kontakt BVBB
Kontakt Agrisano
Kontakt Emmental

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