Nach regen Diskussionen beschlossen die zuständigen Gremien, den Minimallohn für familienfremde Arbeitnehmende im kommenden Jahr um 65 Fr. auf 3385 Fr. (+1.96 %) anzuheben. Zu beachten ist, dass kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen zum Lohn im NAV/GAV Vorrang haben. Die Anpassung ist der Teuerung und dem Arbeitskräftemangel geschuldet.